Sonderanfertigungen / Sonderanlagen

Wir entwickeln und fertigen kundenspezifische UV-Sonderanlagen, inklusive Prozessüberwachung – selbstverständlich mit der notwendigen UV-Messtechnik. Sie wünschen ausführliche Informationen zu unseren Sonderanfertigungen?
Kontaktieren Sie uns: info@uveco.de

Ink-Jet System

- Leistung maximal 150 W/cm
- Strahlerkolbenlänge 80 mm
- Luftgekühlt mit integriertem Gebläse
- Kompaktes Strahlerteil (165 x 116 x 185 mm)
- Variable Leistung / Shutter und Quarzglas integriert
- Elektronisches Vorschaltgerät
- Ansteuerung auch über PC, Ethernet, RS232
- Remote Internet Überwachung
- Strahlerspektren Quecksilber, Eisen, Gallium

LED-System

- Hohe UV Effizienz
- Leistung maximal 8 W/cm2
- Kompaktes Strahlerteil (62 x 57 x 92 mm)
- Extrem homogener Output / Wassergekühlt
- Anbindung über SPS (Modbus), Ethernet, PC
- Modulbreite 62 mm / Modulares Konzept für größere Bestrahlungsbreiten
- OEM - und Plug & Play Version

Mikrowellen-System

- Elektrodenloser Strahlerkolben
- Höchste Intensität / Schneller Wiederstart / Luftgekühlt
- Geringe Infrarot-Strahlung
- 120 und 240 W/cm Leistung / Dichroitische Glasreflektoren
- Verschiedene Reflektorgeometrien
- Strahlerkolbenlänge 150 mm (6") und 250 mm (10")
- Sämtliche gängigen Strahlerkolbenspektren

Labor-System

- Nach- oder Umrüstung bereits existierender Lackieranlagen
- 3D-Aushärtungs-Anlagen
- UV/IR Kombi-Anlagen
- Förderbandanlagen ...

UV Gesundheit und Sicherheit

Wenn sich Personen im Raum aufhalten, müssen diese Personen Schutzkleidung tragen. Haut, Augen und Haare müssen die ganze Zeit in geeigneter Weise vor der Strahlung geschützt werden. Wenn Personen irrtümlicherweise den Raum betreten, müssen die UV-Strahler über Sicherungsschalter an den Türen oder Bewegungssensoren sofort ausgeschaltet werden.

Wenn Personen während des Betriebes der UV-Strahlung ausgesetzt sein können, sind die maximal zulässigen UV-Bestrahlungszeiten der ungeschützten Haut und Augen in definiertem Abstand vom UV-Strahler angegeben. Dadurch erfüllt das System die neue EU Bestimmung 2006/25/EG „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung“, die in Deutschland am 27.07.2010 in Kraft getreten ist.