UV-Lampen & UV-Systeme zur Desinfektion

Industrielle Luftreinigung für Feucht- und Trockenräume GRU-V

Kompakte ozon- und biozidfreie industrielle Luftreinigung für erhöhte Produkthaltbarkeit und Sicherheit dank glasbruchgeschützter UVC-Lampen

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UV Torpedo- Industrielle Luftreinigung zur Oberflächendesinfektion

Desinfiziert Oberflächen, wie z.B. Labortische und Rollenbahnen. Aktuelle öffentliche Empfehlungen besagen, keine Umluft in HLK-Anlagen ohne Desinfektion in einer COVID 19-Umgebung zu verwenden.

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UV200 UV LED Desinfektionslampe

kein Ozon, keine Absaugung, kompakt und leistungsstark.

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UV-Desinfektions-Systeme 150W (Aluminium)

UV-Desinfektions-Systeme 150W (Aluminium)

Transparente UV-C durchlässige Kunststoff-Schutzhüllen, verhindern Gefahr bei Glasbruch

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UV-Desinfektions-Systeme 110W (Aluminium)

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Transparente UV-C durchlässige Kunststoff-Schutzhüllen, verhindern Gefahr bei Glasbruch

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UV-Desinfektions-Systeme 72W (Aluminium)

UV-Desinfektions-Systeme 72W (Aluminium)

Transparente UV-C durchlässige Kunststoff-Schutzhüllen, verhindern Gefahr bei Glasbruch

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UV-Desinfektions-Systeme (Aluminium)

UV-Desinfektions-Systeme 34W (Aluminium)

für verbesserte Hygiene- und Infektionskontrolle. Kompakt, leicht und haltbar.

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UVKey- UV-Messgerät im Bereich Desinfektion

Misst 254nm keimtötende UVC-Quellen. Liefert Messwerte über einen Zeitraum von sechs Monaten

Hygiene
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UV Gesundheit und Sicherheit

Wenn sich Personen im Raum aufhalten, müssen diese Personen Schutzkleidung tragen. Haut, Augen und Haare müssen die ganze Zeit in geeigneter Weise vor der Strahlung geschützt werden. Wenn Personen irrtümlicherweise den Raum betreten, müssen die UV-Strahler über Sicherungsschalter an den Türen oder Bewegungssensoren sofort ausgeschaltet werden.

Wenn Personen während des Betriebes der UV-Strahlung ausgesetzt sein können, sind die maximal zulässigen UV-Bestrahlungszeiten der ungeschützten Haut und Augen in definiertem Abstand vom UV-Strahler angegeben. Dadurch erfüllt das System die neue EU Bestimmung 2006/25/EG „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung“, die in Deutschland am 27.07.2010 in Kraft getreten ist.