UV Gesundheit und Sicherheit
Wenn sich Personen im Raum aufhalten, müssen diese Personen Schutzkleidung tragen. Haut, Augen und Haare müssen die ganze Zeit in geeigneter Weise vor der Strahlung geschützt werden. Wenn Personen irrtümlicherweise den Raum betreten, müssen die UV-Strahler über Sicherungsschalter an den Türen oder Bewegungssensoren sofort ausgeschaltet werden.
Wenn Personen während des Betriebes der UV-Strahlung ausgesetzt sein können, sind die maximal zulässigen UV-Bestrahlungszeiten der ungeschützten Haut und Augen in definiertem Abstand vom UV-Strahler angegeben. Dadurch erfüllt das System die neue EU Bestimmung 2006/25/EG „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung“, die in Deutschland am 27.07.2010 in Kraft getreten ist.