UV200 UV LED Desinfektionslampe
Warum ist UV222TM sicher?
UV222 ist ein wichtiges Instrument zur Verhinderung der Verbreitung bestehender und neu auftretender Viren und anderer potenzieller Infektionen. Die Lampe ist eine Antwort auf die Herausforderungen, mit denen wir durch COVID-19 konfrontiert sind, und auf ähnliche Bedrohungen in der Zukunft.
- Dank der einzigartigen, von Ushio patentierten Filtertechnologie Care222® strahlt UV222 mit einem engen UV-Spektrum ab, das sicher für den Menschen ist.
- UV222 entspricht der UL867-Vorschrift über die maximale Konzentration der Ozonbildung.
Die sichere Wahl - UV222 UV-Desinfektionslampe
Ob Gastronomie, Büros & Konferenzräume oder im Gesundheitssystem:
Reduzieren Sie die Ausbreitung von Infektionskrankheiten und schaffen Sie eine sicherere Umgebung für Kunden und Mitarbeiter.
Innovative Lösungen für eine sicherere und gesündere Zukunft
Die Wellenlängen von Far UV-C inaktivieren SARS-CoV-2 (das Virus, das COVID-19 verursacht) sowie andere gängige luft- und oberflächenübertragene Krankheitserreger wie Bakterien, Schimmel, Milben, Sporen, Pilze und sogar antibiotikaresistente Superbakterien wie MRSA, schnell.
In Zusammenarbeit mit Ushio und basierend auf der patentierten Technologie Care222® macht sich die UV222-Lampe diese bahnbrechende Technologie zunutze und bietet damit eine hochwirksame Lösung für die Oberflächen- und Luftdesinfektion. Die UV222 kann in allen Räumen eingesetzt werden und ist in Anwesenheit von Menschen sicher zu verwenden.
Sicherheit | UV222 ist in Gegenwart von Menschen und Tieren zu 100 % sicher und entspricht den internationalen Normen für UV-Strahlung. |
Wirksamkeit | 222nm ist eine wirksame Desinfektionsmethode mit unmittelbar nachgewiesenen Ergebnissen. Forschungen aus aller Welt haben die keimtötende Wirkung von 222nm bewiesen. |
Wissen | UV222 wurde in Zusammenarbeit mit mehreren Universitäten entwickelt und wird gründlich getestet und dokumentiert. UV222 darf nur von autorisierten Installateuren montiert werden. |
Ökologisch | Enthält kein Quecksilber. Desinfektion ohne Chemikalien oder Rückstände. |
UV222TM technische Daten
Lichtquelle | Kryptonchlorid-Excimer-Lampe |
Wellenlänge | 222 nm |
Ausgabe | 115 mW (typisch für einen Abstrahlwinkel von 60°) 70 mW (typisch für einen Abstrahlwinkel von 100°) |
Eingangsspannung | 85-305V AC 50/60 Hz |
Max. Stromverbrauch | 17 W |
Gewicht | 1,9 kg |
Maße | 303,45 x 120 x 75,25 mm |
Stromkabel | [3x 0,75 mm2 |
Betriebstemperatur | 0° bis +50°C |
Inhalt | UV222, Messbericht, Sicherheitsvorschriften, technisches Handbuch und Installationshandbuch |
In Übereinstimmung mit:
Internationalen Standards:
ISO 15858 | UV-C Devices – Safety information – permissible human exposure. |
IEC 62471 | Photobiological safety of lamps and lamp systems. |
IEC PAS 63313 ED1 | Position statement on germicidal UV-C irradiation – UV-C safety guidelines (see Global Lighting Association). |
Internationaler Richtlinie:
ACGIH® (American Conference of Governmental Industrial Hygienists) |
2021 TLV (Threshold Limit Values) & BEI (Biological Exposure Indices) for chemical substances and physical agents. |
Sie haben Fragen zu UV222 UV-Desinfektionslampe?
Wir beraten Sie gerne über UV-Desinfektionslampen und UV222TM.
Rufen Sie an +49 (0) 8061-4 95 88 88.
Reduzieren Sie die Ausbreitung von Infektionskrankheiten und schaffen Sie eine sicherere Umgebung für Kunden und Mitarbeiter.
UV Gesundheit und Sicherheit
Wenn sich Personen im Raum aufhalten, müssen diese Personen Schutzkleidung tragen. Haut, Augen und Haare müssen die ganze Zeit in geeigneter Weise vor der Strahlung geschützt werden. Wenn Personen irrtümlicherweise den Raum betreten, müssen die UV-Strahler über Sicherungsschalter an den Türen oder Bewegungssensoren sofort ausgeschaltet werden.
Wenn Personen während des Betriebes der UV-Strahlung ausgesetzt sein können, sind die maximal zulässigen UV-Bestrahlungszeiten der ungeschützten Haut und Augen in definiertem Abstand vom UV-Strahler angegeben. Dadurch erfüllt das System die neue EU Bestimmung 2006/25/EG „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung“, die in Deutschland am 27.07.2010 in Kraft getreten ist.